Update: Post vom Finanzamt

Ihr Lieben,

seit Sommer 2023 warte ich täglich auf die Einspruchsentscheidung vom Finanzamt (FA) – gestern Mittag war es endlich soweit. Und ich habe Euch versprochen, Euch auf dem Laufenden zu halten.  

 

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Das Ergebnis?

Das FA bleibt dabei: Ich soll auf sämtliche „Spenden“ – also alles, was jemand in meine Trinkgeldkasse wirft – Umsatzsteuer zahlen. 

Als ich den Blog 2009 gegründet habe, habe ich nicht viel über solche Dinge nachgedacht. Ich schreibe einfach gern, und mit der Zeit … den Jahren … hat sich das Ganze entwickelt. Weil ich mich mit Steuern nicht gut auskenne, hatte ich viele Jahre eine Steuerberaterin an meiner Seite. Auf sämtliche Einnahmen habe ich Einkommenssteuer gezahlt – und auf die Einkaufswagenchips, die ich verkaufe, sowohl Einkommens- als auch Umsatzsteuer. (Eindeutiger Verkauf, daran hat das FA auch nichts zu meckern.)  

Nachdem all das geregelt war, dachte ich: Das, was nach den Steuern übrig bleibt, steht mir zur Verfügung. Also habe ich davon gelebt – ua. Miete gezahlt, den Kühlschrank gefüllt, mir hier und da auch mal etwas gegönnt.  

2021 kam die Umsatzsteuersonderprüfung. Ich war realtiv entspannt. Ich hatte jeden Euro angegeben, eine Steuerberaterin, die sich darum kümmert, keine Steuerrückstände – es sollte doch alles passen. Denkste.  

 

Der Schock: Nachzahlung in Höhe von über 20.000 € 

Ich musste innerhalb weniger Monate eine für mich utopische Summe aufbringen – inklusive mehrerer tausend Euro Zinsen. Sämtliche Jahre seit 2018 wurden rückwirkend besteuert. Das hat mich fast gekillt – innerlich.

Ich war sehr verzweifelt. Das Ganze hat einen wunden Punkt in mir getriggert.

Als ich jung war, habe ich ziemlichen Bockmist gebaut – eine „bewegte Jugend“ gehabt … Die lange Rede spare ich mir. Aber mit 19 Jahren, dank der Unterstützung einer großartigen Sozialarbeiterin der Diakonie, startete ich mein Insolvenzverfahren. Mit 26 Jahren war ich schuldenfrei.

Und ich habe mir damals ein Versprechen gegebenNie wieder Schulden machen!

Weil diese Möglichkeit – die Restschuldbefreiung – ein Geschenk ist. Ich bin unglaublich dankbar, dass es sie gibt! Sie hat mir ermöglicht, trotz eines miesen Starts ins Leben, ohne „happy Family“ im Rücken, ein Leben ohne finanzielle Sorgen aufzubauen.

Ich habe dieses Versprechen gehalten. Bis zu dem Tag, an dem ich von der Nachzahlung erfuhr …. 

 

Danke an Euch!

Danke, dass Ihr mir geholfen habt!! ❤️ Einen Teil konnte ich durch Eure Unterstützung stemmen, der Rest läuft auf Kredit. Aktuell hat das Finanzamt alles bekommen, was sie haben wollen.  

Falls Ihr Euch fragt, ob Ihr weiterhin etwas in die „Trinkgeldkasse“ werfen dürft – ja, gerne! Ich bin hauptberuflich Bloggerin, und es ist völlig legitim, auf diese Weise Einnahmen zu haben. Natürlich muss ich darauf Steuern zahlen, so wie jeder andere auch. Aber ich muss eben nicht alles abgeben.  

Falls das Gericht eines Tages entscheidet, dass ich keine Umsatzsteuer zahlen muss, bekomme ich das bereits gezahlte Geld zurück. 💸💸💸 Ich wage es nicht zu träumen …  


Das SeelenFutter bleibt für alle kostenlos – das ist und bleibt mein Herzensanliegen. Wer „Danke“ sagen möchte, kann das gerne tun – ganz freiwillig.

Falls einige von Euch denken: „Hey, das ist mir 5 € im Monat wert“, würde mich das natürlich sehr freuen und unterstützen. 😊


zur Trinkgeldkasse, Danke sagen
 

(Übrigens: Im Jahr 2018, auf das sich das FA bezieht, waren es 0,25% der Leser, die etwas gegeben haben.) 

 

Wie geht es weiter?

Ich habe nun vier Wochen Zeit, in denen mein Anwalt Einspruch einlegen muss.

Am 6. März habe ich einen Termin, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Bei unserem Erstgespräch sagte der Anwalt, er sehe „gute Chancen“, dass ich keine Umsatzsteuer zahlen muss. Mal schauen, ob er diese Meinung nach dem Schreiben vom Finanzamt immer noch hat. Bin gespannt. Zudem muss geprüft werden, ob meine ehemalige Steuerberaterin möglicherweise haftbar gemacht werden kann.

Was mir echt schwerfällt zu akzeptieren: Das FA scheint keine Fristen zu kennen. Sie lassen sich fast zwei Jahre Zeit für eine Entscheidung, ich muss erstmal zahlen, obwohl noch gar nicht klar ist, ob die Steuer überhaupt gerechtfertigt ist – und dann bekomme ich vier Wochen, um zu reagieren. 😑


Ein Leser meines Blogs, der Steuerberater ist und mich beim Einspruch gegen das Finanzamt unterstützt hat, meinte auf meine Frage, ob er ehrlich Chancen sieht:

„Es gibt einen Spruch: Auf hoher See und vor dem Finanzgericht liegt alles in Gottes Hand.

Ihr Lieben, ich kämpfe weiter für unendlichgeliebt.de – mein Baby :-)

Mir liegt das SeelenFutter-Schreiben am Herzen – ich glaube, dass ich damit etwas Gutes tun kann. Falls wirklich sämtliche Einkünfte umsatzsteuerpflichtig bleiben, dann ist das eben so. Aber dann wird es trotzdem weitergehen. Schauen wir mal … dauert leider alles gefühlt ewig.

Bis dahin arbeite ich viel, auch bei Tobias (25), den ich nach seiner schweren Hirnblutung als Alltagsassistentin begleite. Ich mag meinen „Chef“ 😉 – und irgendwie ist aus dieser Arbeit schnell eine besondere Freundschaftgewachsen, für die ich sehr dankbar bin.
 

Das Geld, das ich bei Tobias verdiene, geht komplett ans Finanzamt und deckt die Umsatzsteuerkosten … mal wieder geschickt eingefädelt. 😅


Und noch was:

Es gibt eine Überraschung! 🎉 Dieser Blog wird (wenn alles nach Plan läuft) in 2–3 Wochen komplett neu!

➡ Neues Logo, neues Design – aber beim SeelenFutter bleibt alles wie es ist!

Und natürlich wird auch technisch aufgeräumt: neue Datenschutzstandards, neue Struktur – denn der Blog ist mittlerweile echt in die Jahre gekommen. Ehrlich gesagt hatte ich auch Angst, da irgendwann Ärger zu bekommen – und sowas kann teuer werden.

Meine Stärken liegen beim Schreiben, nicht beim Webseitenbauen – deshalb wollte ich Euch gern etwas zurückgebenund habe mir jemanden gesucht, der mir dabei hilft.


Für mich ist das ein kleines Zeichen – ein Regenbogen mitten in schwierigen Zeiten.

Ein Neuanfang. 🌈

 

Mal sehen, was kommt.

Ich halte Euch auf dem Laufenden! 😊

Mandy

 


Ein Ausschnitt aus der Argumentation des Finanzamts  

 „Während ein Straßenmusiker auf öffentlichen Wegen spielt und es vom Zufall abhängt, ob sich Passanten und Musiker überhaupt begegnen, bietet die Klägerin eine Dienstleistung auf ihrer Internetseite an. Die Internetseite ist nicht mit einer Fußgängerzone zu vergleichen, vielmehr ist sie mit einem Ladengeschäft gleichzusetzen, das Kunden gezielt aufsuchen, um die individuelle Dienstleistung (Information/Unterhaltung) zu konsumieren. Es besteht daher ein notwendiger Zusammenhang zwischen den Blogtexten und den dadurch veranlassten Geldspenden.  
> Während Passanten in einer Fußgängerzone nicht darum gebeten haben, dass ihnen Musik zu Ohr gebracht wird, haben die Besucher des Blogs diesen bewusst ausgewählt. Die Nutzer des Blogs leisten ihre freiwilligen Zahlungen nicht aus rein altruistischen Motiven, sondern aufgrund des Inhalts.“