Wie digital ist die Truppe?
Die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition verstößt gegen das Grundgesetz. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist schon am Abend bekannt geworden. Das Urteil war kurzzeitig im Internet abrufbar. Die Streichung der Grundmandatsklausel ist von den Richtern in Karlsruhe für unzulässig erklärt worden. Mit dieser Klausel wird geregelt, dass Parteien auch dann Fraktionsstärke im Bundestag erreichen können, wenn sie an der 5-Prozent-Hürde gescheitert sind, aber mindestens drei Direktmandate geholt haben. Das Bundesverfassungsgericht will seine Entscheidung an diesem Vormittag offiziell verkünden.
Generalleutnant Michael Vetter gibt sich optimistisch. Mehrere Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Bundeswehr würden in die Digitalisierung der Truppe fließen, sagt der Abteilungsleiter Cyber- und Informationstechnik des Verteidigungsministeriums im Table.Today Podcast. Eine Vorreiterrolle soll dabei die Litauen-Brigade einnehmen, die bis 2027 an der Nato-Ostflanke stationiert werden soll. Sämtliche Fahrzeuge wären dann mit neuen digitalen Funkgeräten ausgestattet.
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