Beschreibung
Seit der Migrationskrise 2015 verzeichnet Deutschland eine Zunahme von Messerangriffen. Die Taten hinterlassen oft lebenslange Schäden bei den Opfern. Der forensische Psychiater Prof. Dr. Frank Urbaniok konstatiert eine „grassierende Messerkriminalität“, die in dieser Dimension vor zwanzig Jahren nicht existierte.
In seinem Buch „Schattenseiten der Migration: Zahlen, Fakten, Lösungen“ belegt Urbaniok anhand detaillierter Daten die massive Überrepräsentation bestimmter Herkunftsgruppen bei schweren Delikten – so liegt etwa die Tatverdächtigenquote algerischer Staatsbürger um das bis zu 37-Fache über der deutschen Vergleichsgruppe.
Statt härteren Maßnahmen reagieren Alexander Dobrindt und Stefanie Hubig am 16. September mit einem Zehn-Punkte-Aktionsplan. Ein Kernpunkt: Messerangriffe bei gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) sollen von einem Vergehen zu einem Verbrechen heraufgestuft werden. Einen formellen Gesetzentwurf gibt es bislang allerdings noch nicht.
Für den Strafverteidiger Dr. Ninos Yoseph, ausgezeichnet mit dem Dissertationspreis der Alfred-Teves-Stiftung, ist das Timing entscheidend: Statt einer durchdachten Lösung handele es sich um reine Schaufenstergesetzgebung und Aktionismus vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Berlin – ausgelöst durch die Vorfälle beim CSD und das geplante Gesetz zur Bekämpfung des islamistischen Terrors (CID).
In der juristischen Praxis hätte die Hochstufung dennoch spürbare Konsequenzen: Die gesetzliche Mindeststrafe stiege zwingend von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe. Damit wären Verfahrenseinstellungen – etwa gegen Geldauflage – gesetzlich ausgeschlossen und das schriftliche Strafbefehlsverfahren unzulässig. Jeder Fall müsste zwingend mündlich vor Gericht verhandelt werden, Angeklagte erhielten automatisch einen Pflichtverteidiger, und Verurteilungen hätten erhebliche Auswirkungen auf das Ausweisungsrecht.
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