Beschreibung
Die Frage, ob Wohnungen vergesellschaftet werden sollten, beschäftigt das Land Berlin schon seit Jahren. 2021 gab es einen Volksentscheid, bei dem die Mehrheit dafür gestimmt hat, dass Wohnungen, die großen und profitorientierten Wohnungsunternehmen gehören, zu Gemeineigentum gemacht werden. Ein Jahr später hat der Berliner Senat eine Expertenkommission eingesetzt, die diese Forderung verfassungsrechtlich überprüft hat. Diese kam 2023 zu dem Schluss, dass Vergesellschaftung möglich ist, allein schon deswegen, weil sie im Grundgesetz steht.
Doch jetzt, wo sich Linke, Grüne und SPD in Berlin darauf geeinigt haben, dass Vergesellschaftung eines der Ziele ihrer potenziellen neuen Regierung sein soll, regt sich Widerstand gegen das Projekt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat in dieser Woche die Eckpunkte eines Gesetzes vorgestellt, das Regeln für Vergesellschaftung aufstellt – und sie dabei erheblich erschwert. Einer der Eckpunkte ist etwa, dass die Entschädigung für vergesellschaftete Wohnungen dem Verkehrswert der Wohnungen entsprechen soll. Das würde Vergesellschaftung viel teurer machen, als es das Land Berlin gerade plant.
Noch stehen nur Eckpunkte des Gesetzes. Doch schon jetzt äußern viele Juristinnen und Juristen Bedenken, ob es in dieser Form rechtmäßig wäre. Eine von ihnen ist Isabell Feichtner, Rechtswissenschaftlerin und Professorin an der Uni Würzburg. Sie war Teil der Expertenkommission, die der Berliner Senat 2022 eingesetzt hatte, um die Rechtmäßigkeit von Vergesellschaftung zu untersuchen. Und sie ist auch Gast in dieser Folge von „Auf den Punkt“.
Moderation, Redaktion: Ann-Marlen Hoolt Redaktion: Nadja Schlüter Produktion: Ann-Kathrin Schneider
Redaktionsschluss war Freitag, 30.10.2026, 15 Uhr.
Zitiertes und zusätzliches Audiomaterial über ZDF, Reuters.
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