Beschreibung
Wann wird eine einfache Handbewegung zur Straftat? Immer häufiger geraten Bürger und Politiker wegen vermeintlich verfassungsfeindlicher Gesten, Symbole oder Begriffe nach § 86a StGB ins Visier der Justiz – oft ohne dass sie überhaupt wissen können, dass sie ein Gesetz gebrochen haben. Denn Staatsanwälte interpretieren gerne großzügig Hitlergrüße und Nazi-Sprech in Situationen hinein, die keine Straftat sein sollten.
Anlass für die aktuelle Debatte ist die Bestätigung eines Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH): Der Brandenburger AfD-Politiker Wilko Möller wurde verurteilt, weil ein Wahlplakat mit einer schützenden Geste – einem „Händedach“ über Kindern – laut Gericht dem verbotenen Hitlergruß zum Verwechseln ähnlich sehen soll. Dabei nutzten andere Parteien fast identische Motive völlig straffrei.
Rechtsanwalt Michael Moser analysiert im Gespräch mit Maximilian Tichy die juristische Praxis rund um verbotene Kennzeichen, die immer mehr zur politischen Waffe wird.




