212 Kirchenasyl

In Deutschland hat die Kirche Supersonderrechte. Selbst wenn die Bundesrepublik nach einem ausführlichen Rechtsweg beschließt, dass eine Person ausreisepflichtig ist, nimmt sich die Kirche ein Vetorecht heraus und gewährt den Menschen in ihren (in der Regel durch Steuermittel bezahlten) Einrichtungen Asyl. Der Staat, so meinen die Christenmenschen, hat dabei nicht einzugreifen.
Anhand eines Artikels von Tim Niendorf in der FAZ ( https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/verhinderte-abschiebungen-wird-das-kirchenasyl-ausgenutzt-110036111.html ) geht Till das Thema an: Was ist Kirchenasyl, wie funktioniert es? Wie begründen die Kirchen ihre Superrechte? Warum tun die Behörden nichts gegen die Kirche als Staat im Staate?
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