Schutz, Förderung, Beteiligung - Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989

Die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern Schutz, Entwicklung und Beteiligung zu. Viele Jahre dienten Kinder der Arbeit oder Altersvorsorge. Es muss sich noch einiges ändern, damit die Ziele der UN erreicht werden können.

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Ihr hört in dieser "Eine Stunde History":

00:10:00 - Die Würzburger Juristin Stefanie Schmahl erläutert den Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention.

00:20:38 - Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sarah Lahrkamp ist Mitglied der Kinderkommission des Bundestags und schildert die Maßnahmen, die für die Rechte der Kinder noch ergriffen werden sollten.

00:23:29 - Der Rechtsanwalt Mischo Frank koordiniert die Arbeit der Kindernothilfe und berichtet über Fälle, mit denen die Kindernothilfe täglich konfrontiert ist.

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Mehr zum Thema bei Deutschlandfunk Nova:

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Den Artikel zum Stück findet ihr hier.

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