Frankreich - Die Jakobinische Verfassung von 1793

"Das Ziel der Gesellschaft ist das allgemeine Glück" – so Artikel 1 der französischen Verfassung, die der Nationalkonvent am 24. Juni 1793 verabschiedet. Ihre Grundlage ist die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Doch sie tritt nie in Kraft.

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Ihr hört in dieser "Eine Stunde History":

00:05:09 - Susanne Lachenicht erläutert die erste Verfassung von 1791

00:17:58 - Andreas Heyer über "fortschrittlichste" Verfassung, deren Standards bis heute nie wieder erreicht wurden

00:25:54 - Ulrike Müßig zur Rechtsgeschichte der Verfassung von 1793

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Den Artikel zum Stück findet ihr hier.

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