Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021

In dieser Folge veröffentlichen wir die Aufzeichnung der Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021.

Die Originalaufzeichnung erfolgte durch den Online-Dienste des Deutschen Bundestages.


Thema

Am 06. Mai 2019 erfolgte eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021. Torsten hatte die Ehre hierzu als Sachverständiger aussagen zu dürfen.

Der Online-Dienst des Bundestages hat seine Aussage wie folgt zusammengefasst:

„Zusätzliche Kosten durch Aufbau eines zentralen Registers“

Der geplante Aufbau eines zentralen Registers ist nach Ansicht von Torsten Frenzel von der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern nicht nötig. Die Bundesländer hätten schon jetzt zentrale Melderegister, deren bundesweite Vernetzung sichergestellt sei. Der Aufbau eines zentralen Registers, so Frenzel, würde zusätzliche Kosten verursachen und „weder die Qualität der Daten verbessern noch den zeitlichen Kontext der Umsetzung beschleunigen“.

Die gesamte öffentliche Dokumentation zum Gesetzentwurf findet ihr unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw19-pa-inneres-zensus-635506

Teilnehmer


Audiokommentare könnt ihr unter 08142 4629889 abgeben.

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