Massenüberwachung per KI: Was ist erlaubt, was technisch möglich? | c’t uplink

Mit dabei: Andrea Trinkwalder, Hartmut Gieselmann und Liane M. Dubowy

Ein Mann läuft mit Trittleiter über das Gelände einer McDonald’s-Filiale, klappt die Leiter alle paar Meter auf, steigt hoch und kundschaftet die Überwachungskameras aus. Klingt ziemlich verdächtig, der Mann war aber ein c’t Redakteur. Die Aktion war Teil unserer Recherche zum Thema „Massenüberwachung durch KI-Kameras“.

In dieser Folge des c’t uplink sprechen wir darüber, was Überwachungskameras mittlerweile können, was sie in Deutschland dürfen – und wie man herausfindet, ob sie sich auch daran halten. Wir erklären, wie Kameras mithilfe von künstlicher Intelligenz Nummernschilder erkennen und dabei helfen, Parkplatzregeln durchzusetzen. Zum Schluss geben wir Tipps, wie man sich im Zweifelsfall gegen die Überwachung wehrt.

Mehr zur McDonald’s-Recherche, den technischen Möglichkeiten und rechtlichen Einschränkungen finden Sie in der c’t 17/2024. Die Ausgabe gibt’s ab dem 26. Juli am Kiosk, im Browser und in der c’t-App für iOS und Android.