KRITIS

CR263: Kritische Infrastruktur

Im BSI-Gesetz werden Kritische Infrastrukturen definiert als „Organisationen und Einrichtungen [..] bei deren Ausfall [..] Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten“. Weil es im Krisenfall zumindest in der IT nicht so weit kommen soll, hat sich die AG KRITIS gegründet.

Was sind die Ziele der AG KRITIS? Wie kann ein IT-Krisenfall aussehen? Was ist ein Cyber-Hilfswerk? Das und mehr erfährt Marcus Richter im Chaosradio 263 von HonkHase und Ijon.

Referenzen