Verwahrung: Wie selbstbestimmt sollen Schwerverbrecher sein?

Wiederholt beging Peter Vogt Sexualstrafen. Er missbrauchte, strangulierte oder vergewaltigte Frauen. Seine Gefängniszeit hat der 72-Jährige bereits vor über 15 Jahren verbüsst. Seither ist er in der Justizvollzugsanstalt Solothurn verwahrt.

Verwahrt, das heisst: Auf unbestimmte Zeit weggesperrt, damit er der Gesellschaft nicht mehr gefährlich werden kann. Es ist eine Schutzmassnahme, keine Strafe. Trotzdem geniesst Peter Vogt nur wenige Freiheiten. Er darf zum Beispiel keinen eigenen PC in der Zelle haben, auch seinen MP3-Player habe man ihm abgenommen.

Solche Einschränkungen kritisiert die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter in einem neuen Bericht. Der Verwahrungsvollzug in der Schweiz entspreche «teilweise nicht den menschenrechtlichen Standards». Aus Sicht der Experten sollten etwa Haustiere, Zugang zum Internet oder eigene Möbel für Verwahrte möglich sein. 

Wie viel Freiheit und Luxus soll ein Mensch erhalten, der schreckliche Straftaten begangen, aber seine Strafe bereits abgesessen hat? Darüber haben Simone Rau und Roland Gamp vom Tamedia-Recherchedesk zusammen mit Anielle Peterhans mit Expertinnen und drei verwahrten Personen gesprochen. Sie erzählen nun im Podcast «Apropos» von ihren Eindrücken. Gastgeberin ist Mirja Gabathuler. 

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