Keine humanitäre Hilfe für Menschenrechtlerin Malalai

 Wer eine «unmittelbare, konkrete und ernsthafte Gefährdung an Leib und Leben» und einen engen Bezug zur Schweiz nachweisen kann, hat Anrecht auf ein humanitäres Visa. Im Fall der 46-jährigen Afghanin Malalai H.* (Name geändert) scheinen diese Kriterien eigentlich gegeben: Seit die Taliban im August 2021 die Macht wiedererlangt haben, lebt sie versteckt und in Angst um ihr Leben.

20 Jahre war Malalai H.  für Schweizer Hilfswerke tätig. Unter anderem leitete sie ein Zufluchtshaus, wo Frauen und Kinder Schutz vor Menschenhandel, Misshandlung und Gewalt fanden. Für die Taliban ist sie wegen dieser Tätigkeit eine Verbrecherin und per Haftbrief gesucht. 

Trotzdem hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) ihren Antrag auf humanitäres Visa zweimal abgelehnt. Warum bekommt eine Angestellte von Schweizer NGOs keine Hilfe? Welche bürokratischen Hürden erwarten Afghaninnen und Afghanen, die vor den Taliban flüchten?  Darüber spricht Wirtschaftsredaktorin Alexandra Aregger in einer neuen Folge des täglichen Podcasts «Apropos». Gastgeberin ist Mirja Gabathuler.

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